Kieler Landtag reicht Klage gegen Schuldenbremse ein

Kiel. Der schleswig-holsteinische Landtag hat Klage gegen die sogenannte Schuldenbremse beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Verankerung eines strikten Schuldenverbots im Grundgesetz verlören die deutschen Bundesländer "einen wesentlichen Teil ihrer haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten", lautet die Kernaussage der Klageschrift

Kiel. Der schleswig-holsteinische Landtag hat Klage gegen die sogenannte Schuldenbremse beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Verankerung eines strikten Schuldenverbots im Grundgesetz verlören die deutschen Bundesländer "einen wesentlichen Teil ihrer haushaltspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten", lautet die Kernaussage der Klageschrift. Damit verstoße die Regelung gegen das verfassrechtlich garantierte Bundestaats- und Demokratieprinzip.Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Juni per Grundgesetzänderung die sogenannte Schuldenbremse beschlossen, die nur in Krisenzeiten ausgehebelt werden darf. Derzufolge dürfen die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen. Überschuldete Bundesländer werden in der Vorbereitungszeit von 2011 bis 2019 mit Hilfen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr bei der Haushaltssanierung unterstützt. Das Saarland und vier weitere ärmere Bundesländer, die von Finanzhilfen im Rahmen der Schuldenbremse profitieren, wollen über die Umsetzung des Programms beraten. Die Regierungschefs und Finanzminister wollen sich dazu am 11. Februar in Berlin treffen, wie Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) gestern sagte. Es sei das erste Treffen, weitere Beratungen würden folgen. afp/dpa

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