Keine Entschädigung für Opfer des Luftangriffs von Kundus

Köln · Die Opfer des Kundus-Angriffs haben keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag eine Klage von Hinterbliebenen zurückgewiesen.

Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein , der den Angriff 2009 befohlen hatte, sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Bei der Bombardierung von zwei Tanklastwagen waren 2009 etwa 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten.

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