Keine Entschädigung für Opfer des Luftangriffs von Kundus
Köln · Die Opfer des Kundus-Angriffs haben keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag eine Klage von Hinterbliebenen zurückgewiesen.
02.05.2015
, 00:00 Uhr
Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein , der den Angriff 2009 befohlen hatte, sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Bei der Bombardierung von zwei Tanklastwagen waren 2009 etwa 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten.