Keine Betreuung über die Köpfe älterer Menschen hinweg

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte alter und geistig hilfsbedürftiger Menschen gestärkt. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss müssen Gerichte sie immer anhören, ehe eine sogenannte Betreuung angeordnet werden darf (Az: 1 BvR 184/13). Betreuer können Angehörige, aber auch "Berufsbetreuer" sein.

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