Kein Wunschkonzert

Meinung:Kein Wunschkonzert

Von SZ-RedakteurWolfgang Ihl

Ein Strafprozess ist keine Veranstaltung zur Darstellung des eigenen Egos und kein Wunschkonzert. Gerade in längeren Verfahren wie dem Münchner NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe gerät dies manchmal in Vergessenheit. Dann rücken persönliche Befindlichkeiten oder Wünsche der Akteure in den Fokus der medialen Öffentlichkeit und werden zur vermeintlichen Hauptsache. So wie im Fall von Zschäpe und deren Pflichtverteidigern Stahl, Heer und Sturm, die aufhören wollen. Aber das ist ein Irrweg. Ein Strafprozess ist und bleibt eine Pflichtveranstaltung. Sein Ziel ist die Aufklärung schwerster Straftaten, auch wenn die langwierig, zäh, mühsam und nervenaufreibend ist. Und bis zum Ende müssen alle bleiben. Egal, ob es ihnen gefällt oder nicht.

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