Kein Schadenersatz bei Flugausfall wegen Vulkanaschewolke

München. Wird ein Flug wegen einer Vulkanaschewolke annulliert, bekommen Reisende keinen Schadenersatz. Das Amtsgericht München wies die Klage eines Fluggastes ab, dessen Rückflug aus Kenia im April 2010 wegen der Aschewolke über dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull gestrichen worden war. Die Richter stuften die Aschewolke als Naturkatastrophe und damit höhere Gewalt ein

München. Wird ein Flug wegen einer Vulkanaschewolke annulliert, bekommen Reisende keinen Schadenersatz. Das Amtsgericht München wies die Klage eines Fluggastes ab, dessen Rückflug aus Kenia im April 2010 wegen der Aschewolke über dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull gestrichen worden war. Die Richter stuften die Aschewolke als Naturkatastrophe und damit höhere Gewalt ein. Sowohl Fluggesellschaften als auch Reiseveranstalter könnten in solchen Fällen nicht für Flugausfälle verantwortlich gemacht werden (Az.: 222 C 10835/11).Der Urlauber hatte eine einwöchige Pauschalreise nach Mombasa in Kenia gebucht. Der Rückflug wurde wegen der Vulkanaschewolke abgesagt. Der Urlauber konnte seinen Heimflug erst sieben Tage später antreten und forderte daher Schadenersatz - unter anderem auch Verdienstausfall. Das Gericht wies die Klage allerdings ab.

Nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull war der Flugverkehr in vielen Regionen Europas zum Erliegen gekommen. Das Ereignis sei nicht vorhersehbar und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbar gewesen. Deshalb hafte der Reiseveranstalter nicht, erklärte die Richterin zur Begründung und bestätigte damit mehrere entsprechende Urteile anderer Gerichte. dpa

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