Kein Kindergeld für Kinder mit genug Einkommen
Karlsruhe. Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder verfällt weiter komplett, wenn deren Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreiten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Grenzbetragsregelung für die Bewilligung von Kindergeld verstoße nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss
Karlsruhe. Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder verfällt weiter komplett, wenn deren Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreiten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die entsprechende Grenzbetragsregelung für die Bewilligung von Kindergeld verstoße nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Der maßgebliche Grenzbetrag lag bei Kindern ab 18 Jahren in den Jahren 2004 bis 2009 bei 7680 Euro. Für 2010 wurde er auf 8004 Euro erhöht. Die Richter verwarfen nun die Verfassungsbeschwerde eines Vaters, der für seinen von 2002 bis 2006 in Berufsausbildung stehenden Sohn Kindergeld bezog. Für das Jahr 2005 wurde kein Kindergeld bewilligt, da die Einkünfte und Bezüge des Sohnes den damaligen Jahresgrenzbetrag um 4,34 Euro überschritten. In seiner Verfassungsbeschwerde machte der Vater geltend, dass die finanzielle Belastung, die ihm durch die Versagung des Kindergelds entstehe, "in keinem Verhältnis zur geringfügigen Überschreitung der Einkünfte und Bezüge des weiterhin zu unterhaltenden Kindes" stehe. Das Gericht betonte jedoch, dass der Vater durch die Grenzbetrags-Regelung nicht in seinen Grundrechten verletzt werde. ddp