Kein hinreichender Tatverdacht gegen Ex-Präsident Wulff
München. Im Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft Hannover derzeit offenbar keinen hinreichenden Tatverdacht. Das berichtete der "Focus" vorab. Ein hinreichender Tatverdacht ist Voraussetzung für eine Anklage. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, soll frühestens im September fallen
München. Im Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft Hannover derzeit offenbar keinen hinreichenden Tatverdacht. Das berichtete der "Focus" vorab. Ein hinreichender Tatverdacht ist Voraussetzung für eine Anklage. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, soll frühestens im September fallen. Gegen Wulff wird ermittelt wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Urlauben und Hotelaufenthalten in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident. afp