Kein Grundrecht auf Erektion

Saarbrücken · Kassel. Die Kosten für Potenzmittel kann ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann einem Gerichtsurteil zufolge nicht von seiner Krankenkasse einfordern

Kassel. Die Kosten für Potenzmittel kann ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann einem Gerichtsurteil zufolge nicht von seiner Krankenkasse einfordern. Die Behandlung der Erektionsstörung (erektile Dysfunktion) mit dem Mittel "Cialis" gehöre nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), urteilte das Bundessozialgericht gestern in Kassel (Az: B 1 KR 10/11 R). Von der GKV-Versorgung ausgeschlossen seien Arzneimittel, die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität dienten - jenseits lebensbedrohlicher Zustände.Der behinderte Mann hatte auf ein Grundrecht auf Erektion gepocht und auf Artikel 3 des Grundgesetzes hingewiesen, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser Argumentation des Mannes widersprachen die Sozialrichter. Weder das Diskriminierungsverbot noch das Verfassungsrecht verhelfe dem Kläger zum Erfolg. dpa

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