Katholische Klinik verteidigt Kündigung wegen Kopftuch

Dortmund · Die katholische St.-Johannes-Gesellschaft in Dortmund verteidigt die Kündigung einer muslimischen Krankenschwester, die im Dienst ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.

Das Kopftuchverbot komme bei jeder Neuanstellung zur Sprache, sagte Geschäftsführer Günther Nierhoff gestern. Es sei seit Jahrzehnten Trägerphilosophie, dass Mitarbeiter keine muslimischen religiösen Symbole in den Häusern der christlichen Gesellschaft tragen. Dies gelte auch für Dienstleister wie Reinigungsunternehmen. Nach einem Bericht der "Ruhr Nachrichten" war die 36-jährige Krankenschwester seit 1999 im St.-Johannes-Hospital in Dortmund beschäftigt. Nach Rückkehr aus der Elternzeit Anfang April trug die zweifache Mutter ein Kopftuch und wurde deshalb wieder nach Hause geschickt. Nun klagt die Muslima gegen ihre Entlassung.

Der Geschäftsführer signalisierte eine Rücknahme der Kündigung, falls die Krankenschwester sich beim Gütetermin am 1. August vor dem Amtsgericht zu einem Verzicht auf das Kopftuch bereiterkläre.

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