Karlsruher EU-Urteil überwiegend begrüßt

Berlin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon ist auf überwiegend positive Reaktionen gestoßen. EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU) sagte der Hannoverschen "Neuen Presse", nun sei der Weg frei für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags auch in anderen Ländern

Berlin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon ist auf überwiegend positive Reaktionen gestoßen. EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU) sagte der Hannoverschen "Neuen Presse", nun sei der Weg frei für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags auch in anderen Ländern. Er gehe davon aus, dass der Vertrag bis Ende des Jahres von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sein werde. Der EU-Abgeordnete Jo Leinen (SPD) wertete das Urteil ebenfalls als klares "Ja zum Reformvertrag". Allerdings könne die Europapolitik in Deutschland dadurch noch zäher werden, sagte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament. "Deutschland droht zur lahmen Ente und vom Musterknaben zum Nachzügler in der EU zu werden. Europa wird öfter auf Deutschland warten müssen." Auch der deutsche EU-Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) äußerte sich gestern zufrieden. Das Verfassungsgerichtsurteil habe eine "positive Signalwirkung" für das erneute Referendum in Irland. Der CDU-Europaexperte Gunther Krichbaum sagte, das Urteil nehme die Geschwindigkeit aus dem europäischen Einigungsprozess heraus. "Vieles ging da offensichtlich auch dem höchsten Gericht bei uns zu schnell", sagte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für EU-Angelegenheiten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vertrat die Auffassung, dass sich durch das Urteil im europäischen Alltag wenig ändere. Nur in Fällen, in denen es um die Übertragung neuer Kompetenzen auf die EU gehe, müsse der nationale Gesetzgeber wie bisher auch beteiligt werden, sagte er. Das Bundesverfassungsgericht hatte Deutschlands Zustimmung zum EU-Reformvertrag grundsätzlich gebilligt. Die Richter verlangten aber, dass Bundestag und Bundesrat im Begleitgesetz zum Reformvertrag mehr Mitsprache bei der Übertragung von Rechten an die EU eingeräumt werden müsse. afp/dpa

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