Karlsruhe fordert mehr Beweise in NPD-Verbotsverfahren
Karlsruhe · Im NPD-Verbotsverfahren müssen die Bundesländer nun nachweisen, seit wann sie ihre V-Leute in der Führungsebene der rechtsextremen Partei abgeschaltet haben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss.
24.03.2015
, 00:00 Uhr
Federführend in dem Verfahren ist Verfassungsrichter Peter Müller , ehemals saarländischer Ministerpräsident. Das Gericht prüft derzeit in einem sogenannten Vorverfahren, ob und wann es gegebenenfalls in eine mündliche Verhandlung zu dem Verbotsantrag der Länder eintritt (Az. 2 BvR 1/13). Der Bundesrat hatte den Antrag auf Verbot der NPD im Dezember 2013 gestellt. Ein erstes Verbotsverfahren war in Karlsruhe 2003 gescheitert. >