Justiz ermittelt in Teppich-Affäre

Berlin. Die Teppich-Affäre von Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) hat ein juristisches Nachspiel: Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten. "Die Prüfung dauert an", sagte gestern ein Sprecher der Behörde. Damit könnte dem Minister ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen

Berlin. Die Teppich-Affäre von Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) hat ein juristisches Nachspiel: Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten. "Die Prüfung dauert an", sagte gestern ein Sprecher der Behörde. Damit könnte dem Minister ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen. Niebel räumte am Wochenende erneut einen Fehler ein. Mit seinem Antrag auf nachträgliche Verzollung des Teppichs sei die Affäre aber "dann auch wirklich erledigt", sagte er der "Bild am Sonntag".Der Minister hatte bei einer Dienstreise nach Afghanistan privat einen Teppich gekauft und ihn später am Zoll vorbei mit einem Flug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Deutschland bringen lassen. "Mir tut es leid, dass ich den BND-Präsidenten in eine solche Situation gebracht habe. Das war blöd von mir", räumt Dirk Niebel ein.

BND-Präsident Gerhard Schindler war davon ausgegangen, dass es sich bei der Fracht um ein Gastgeschenk gehandelt und er daher mit dem Transport im Dienst-Jet Amtshilfe geleistet habe. Am Flughafen in Berlin wurde der Teppich von Niebels Fahrer abgeholt, aber nicht beim Zoll angemeldet. "Ich habe es unterlassen, den Fahrer zu bitten, die Formalitäten zu erledigen", sagt Niebel. Nach Angaben des für den Zoll zuständigen Finanzministeriums wird für die Einfuhr von Teppichen aus Nicht-EU-Ländern für private Zwecke eine Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Die Freigrenze liege bei 430 Euro. Bei einer Selbstanzeige sei aber ein eigentlich automatisch fälliges Steuerstrafverfahren hinfällig, erklärte ein Sprecher.

Demgegenüber betonte die Sprecherin des Hauptzollamts am Frankfurter Flughafen, Christine Kolodzeiski, im "Spiegel": "Wenn keine Zollanmeldung erfolgte, obwohl das verpflichtend gewesen wäre, dann ist grundsätzlich der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt."

Niebel schilderte am Wochenende erneut, wie es zum Teppichkauf kam. "Ich wollte das Kleingewerbe in Afghanistan unterstützen und einen Teppich für mein Esszimmer kaufen. Eigentlich wollte ich in einen Basar, aber das hat mir die Sicherheit verboten", sagte er der "Bild am Sonntag". Er verstehe nichts von Teppichen. "Aber der Teppich gefiel mir. Da habe ich ihn für 1400 Dollar gekauft."

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte zu "Handelsblatt Online", wer jedem Hartz-IV-Empfänger misstraue und Prüfer hinterher schicke, solle sich an das halten, was er von anderen verlange. Auf die Frage, ob Niebel als Minister noch zu halten sei, sagte Beck: "Mein Gott, immer schön auf dem Teppich bleiben. Deutschland hat wichtigere Probleme als den fliegenden Teppich des Herrn Niebel."

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