Interview Ingrid Hartges „Die Hoteliers sind verunsichert und frustriert“

Berlin · Unverhältnismäßig und rechtswidrig nennt die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) das Beherbergungsverbot.

 Dehoga-Hauptgeschäftsführerin  Ingrid Hartges

Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges

Foto: DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann

Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, geht davon aus, dass die Restriktion in ihrer jetzigen Form rechtswidrig ist. Unsere Redaktion fragte nach.

Frau Hartges, ist der Inlandstourismus ein Infektionsherd?

HARTGES Definitiv nicht. Es gibt keine Studien oder Zahlen, die belegen, dass es in den Beherbergungsbetrieben zu einem nennenswerten Infektionsgeschehen gekommen wäre.

Wie erklären Sie sich, dass die meisten Bundesländer trotzdem ein Beherbergungsverbot praktizieren?

HARTGES Möglicherweise hat das mit den Reiserückkehrern aus dem Ausland zu tun. Da hatte die Bundesregierung ja sehr schnell zahlreiche Staaten zu Risikogebieten erklärt. Und das wurde unreflektiert, wahrscheinlich ausgelöst durch Gütersloh, auf den Inlandstourismus übertragen.

Kanzleramtschef Helge Braun spricht von einer „Notfallmaßnahme“.

HARTGES Da bin ich grundsätzlich anderer Auffassung. Die Sinnhaftigkeit, Zielgerichtetheit und Erforderlichkeit erschließt sich mir nicht. Und es gibt eine Studie des Robert-Koch-Instituts, in der für den Zeitraum von Ende Februar bis Mitte Juli 55 000 Covid-19-Fälle untersucht wurden. Davon konnten lediglich 1,6 Prozent einem Infektionsgeschehen in der Gastronomie oder Hotellerie zugeordnet werden.

Aber seitdem sind die Infektionszahlen insgesamt auch wieder deutlich gestiegen.

HARTGES Das ist richtig, ich erinnere aber daran, dass wir im August insgesamt 50 Millionen Übernachtungen in Deutschland hatten. Ein relevantes Infektionsgeschehen in den 45 000 Beherbergungsbetrieben ist mir nicht bekannt.

Ein Hotel in Bamberg hatte kürzlich damit geworben, dass auch Gäste ohne Maske willkommen seien. Wie bewerten Sie das?

HARTGES Das ist völlig inakzeptabel. Dafür habe ich keinerlei Verständnis, denn es wirft ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche, in der die Einhaltung der Hygienevorschriften sehr ernst genommen wird.

Das Verbot lässt sich mit einem negativen Corona-Test umgehen. Funktioniert das in der Praxis?

HARTGES Funktionieren? In der Praxis herrscht Chaos! Viele, die ihren Herbsturlaub schon fest gebucht hatten, bekamen gar nicht so kurzfristig einen Corona-Test. Alle Beteiligten wurden davon überrumpelt, die Gäste genauso wie die Hoteliers.

Für Geschäftsreisende gelten die Einschränkungen nicht...

HARTGES Einspruch. Das ist längst nicht einheitlich. In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es dafür keine Regel, in Bayern sehr wohl. Dort sind Geschäftsreisende vom Beherbergungsverbot ausgenommen. Das versteht keiner.

Haben Sie schon einen Überblick über den Umfang der Stornierungen wegen der Einschränkungen?

HARTGES Noch lässt sich das nicht seriös beziffern. Aber wir wissen, dass Hotels und andere Unterkünfte, die zuletzt bei 45 Prozent ihrer Belegungskapazität waren, wieder auf 20 Prozent zurückgefallen sind. Dabei hatten sie gerade erst Zuversicht geschöpft. Besonders für den Herbst. Da herrscht jetzt maximale Verunsicherung und auch Frustration. Unklar ist ja auch, wer für den Schaden aufkommt. Der Gast, der nicht anreisen konnte, oder der Hotelier? Hier sind noch viel rechtliche Fragen offen.

An diesem Mittwoch wollen Bund und Länder noch einmal über das Beherbergungsverbot reden. Womit rechnen Sie?

HARTGES Die Beherbergungsverbote sind nach unserer Auffassung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Ich habe die begründete Hoffnung, dass sich Bund und Länder von dieser Form des Beherbergungsverbots verabschieden müssen.

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