Innenminister will Bleiberecht schon an den Landesgrenzen prüfen

Berlin · Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU ) will künftig schon an den Landgrenzen das Bleiberecht von Asylsuchenden überprüfen lassen. Am Mittwoch machte er deutlich, dass ihm ähnliche Prüfungen wie bei dem bereits existierenden Flughafenverfahren vorschwebten.

Hintergrund sei die Säumigkeit Deutschlands bei der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien zu Asylverfahren von Flüchtlingen. Diese müssten nun rasch umgesetzt werden. In einer dieser EU-Richtlinien würden die Mitgliedsstaaten zu Verfahren an der Grenze ermächtigt. Nach de Maizières Vorstellungen könnten so Menschen, deren Asylantrag offensichtlich unbegründet ist, umgehend zurückgeschickt werden. Am Donnerstag hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil in Sachen Einwanderungspolitik getroffen. Ausländer, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, können mit Haft bestraft werden. Solche Sanktionen dienten einer EU-weiten "gemeinsamen Einwanderungspolitik , die die Verhütung und verstärkte Bekämpfung illegaler Einwanderung gewährleisten" solle, so der EuGH nach einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil (Az. C-290/14).

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