Verkehrsministerium regelt die Mitnahme Masken im Auto werden zur Pflicht - diese Regeln sollen auch nach der Pandemie noch gelten

Berlin · Masken gehören in alle Fahrzeuge, sagt das Bundesverkehrsministerium. Auch nach der Corona-Pandemie. Deswegen soll jeder Fahrer künftig zwei mitführen müssen. Allerdings nicht irgendwo.

 Autofahrer sollen künftig zwei Masken dabeihaben müssen.

Autofahrer sollen künftig zwei Masken dabeihaben müssen.

Foto: dpa-tmn/Benjamin Nolte

Ein Verbandkasten für die Erste Hilfe? Klar, der gehört in den Kofferraum. Das Warndreieck? Sowieso. Die Warnweste? Seit 2014 muss man sie ebenfalls dabeihaben. Im nächsten Jahr müssen Fahrzeugführer aber noch ein weiteres Utensil mitführen: Im Auto werden Masken zur Pflicht.

Einige Monate hat das Ressort von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die „Einführung einer Mitführpflicht“ geprüft, jetzt steht fest: Zwei Mund-Nase-Bedeckungen soll jeder Fahrzeugführer künftig an Bord haben, auch in der Zeit nach der Corona-Pandemie.

Eine Sprecherin bestätigte das Vorhaben unserer Redaktion. Man folge damit dem Rat von Experten zur „Aufnahme der zwei Gesichtsmasken“. Im kommenden Jahr soll demnach das „Normblatt DIN 13164“ geändert werten. Klingt sehr technisch, ist aber einfach zu übersetzen: Das Normblatt regelt den Inhalt des Kfz-Verbandkasten - vom Heftpflaster über Wundschnellverbände bis zum Dreieckstuch. Die Masken kommen dann mit auf die Liste. Man beabsichtige, die Änderung anschließend mit der nächsten Reform der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu übernehmen, so die Sprecherin. Danach muss dann der Verbandkasten ergänzt werden.

 Ihre Masken sollen Autofahrer im Verbandkasten mitführen.

Ihre Masken sollen Autofahrer im Verbandkasten mitführen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Das Ergebnis der Bundestagswahl soll an dem Plan möglichst nichts ändern. Zunächst hatte das Ministerium vor, sich an den Vorgaben für die reflektierende Warnweste zu orientieren. Sie soll in Griffweite verstaut werden, also am besten in den Türfächern oder im Handschuhfach. Wer bei einer Kontrolle die Warnweste nicht vorzeigen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Bei der Hauptuntersuchung kann das Fehlen sogar als Mangel gewertet werden. Doch nach dem Rat der Experten entschied man sich für die andere Variante, weil medizinische Masken gerade dann wichtig sind, wenn Erste Hilfe geleistet werden muss und man dem Gegenüber sehr nahekommt. Sicherer erschien es den Fachleuten daher wohl, die Masken gleich in die Erste-Hilfe-Ausrüstung zu integrieren, so dass jeder sofort weiß, wo sie sind. Vorgeschrieben ist der Schutz dann nicht nur in Pkw, sondern auch in Lkw und Bussen.

Das Ministerium folgt damit auch einem Vorstoß des Bundestages. Wann die neue Regelung im nächsten Jahr genau greifen wird, ist noch offen. So viel steht aber bereits fest: Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bislang sind es fünf Euro, wenn der Verbandkasten unvollständig ist. Sprich, wenn zwei Masken künftig fehlen.

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