Zahl der Hartz-IV-Klagen erstmals rückläufig – Linke sehen keinen Anlass zur Entwarnung

Saarbrücken · Erstmals seit 2005 ist die Zahl der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide vor den Sozialgerichten zurückgegangen.

Saarbrücken. Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten gegen Hartz-IV-Bescheide ist erstmals seit 2005, dem Einführungsjahr der Grundsicherung für Arbeitslose, zurückgegangen. Im Vorjahr wurden 144.180 neue Verfahren registriert. Das waren rund neun Prozent weniger als 2010. Dies berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Schwerpunkte der Klagen waren demnach Streitigkeiten über die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Leistungen, die Anrechnung von Einkomment sowie über die Frage von Sanktionen.

Aus Sicht der Kläger sind die Chancen für einen juristischen Sieg geschwunden. 2011 lag die Erfolgsquote nur noch bei 44,1 Prozent. In den Jahren 2010 und 2009 waren es noch 45,3 beziehungsweise 48,8 Prozent gewesen.

Die Linken sehen in der Entwicklung keinen Anlass zur Entwarnung. "Angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2005 lediglich 38.655 Verfahren begonnen wurden, muss man immer noch von einer Klageflut sprechen", sagte ihre arbeitsmarktpolitische Sprecherin Sabine Zimmermann der Zeitung. Bei der jüngsten Statistik sei auch zu berücksichtigen, dass die Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher seit 2010 um fünf Prozent zurückgegangen sei.

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