Kanzlerwahl Wie nach der Wahl die Regierung gebildet wird

Berlin · Eine Frist für die Kanzlerwahl gibt es nicht. Der bisherige Bundeskanzler bliebe mindestens bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags im Amt. Sollte in der ersten Sitzung kein Nachfolger gewählt werden, führt in der Regel der Amtsinhaber laut Grundgesetz „auf Ersuchen des Bundespräsidenten“ die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Kanzlers weiter.

Der Regierungschef wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt. Wird eine Kanzlermehrheit nicht erreicht, auch nicht innerhalb von 14 Tagen bei weiteren Wahlgängen, so muss „unverzüglich“ ein letzter Wahlgang stattfinden, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Den dann Gewählten hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder zu ernennen oder er hat den Bundestag aufzulösen.

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