Bundesregierung beschließt Steuerpaket Wie die E-Mobilität gefördert werden soll

Berlin · Die Bundesregierung hat gestern ein Steuerpaket für den Kauf von Elektroautos beschlossen. Beim Thema Geldwäsche soll künftig mit härteren Bandagen gekämpft werden.

 Die Neuzulassungen von Elektroautos sind zwar zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Haupthemmnisse sind unter anderem der hohe Preis und die niedrige Reichweite.

Die Neuzulassungen von Elektroautos sind zwar zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Haupthemmnisse sind unter anderem der hohe Preis und die niedrige Reichweite.

Foto: Roland Weihrauch/dpa/Roland Weihrauch

Fahrer von Elektroautos können mit einer längeren steuerlichen Förderung rechnen. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch ein milliardenschweres Steuerpaket auf den Weg. Ziel ist es, die immer noch schwache Nachfrage nach Elektroautos anzukurbeln. Konkret geht es um eine Verlängerung eines Steuerprivilegs für Elektro-Dienstwagen sowie um Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge. Außerdem sind steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets geplant. Die Autolobby begrüßte die Maßnahmen, Umweltverbände äußerten Kritik.

„Wir müssen das Klima schützen“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in einem Video auf Twitter. „Das geht nur, wenn unsere Fahrzeuge weniger CO2 ausstoßen.“ Die stärkere Förderung der E-Mobilität ist auch Teil der Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Das Klimakabinett will am 20. September ein Maßnahmenpaket beschließen.

Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach über die nächsten zehn Jahre wegen der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität mit Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.

Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Haupthemmnisse sind der vergleichsweise hohe Preis, eine bisher nicht flächendeckende Lade-Infrastruktur und eine geringere Reichweite. Massiv mehr E-Autos in den kommenden Jahren sind aber immens wichtig, damit Autobauer strengere Grenzwerte beim Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase (CO2) bis 2030 erreichen können. Die Autoindustrie steht derzeit in einem grundlegenden Umbruch. Außerdem geht es darum, deutsche Klimaziele zu erreichen.

Auch über den Hebel Dienstwagen soll nun der Absatz von E-Autos gesteigert werden. Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge nur noch ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung aber läuft Ende 2021 aus. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor. Die Dienstwagen-Sonderregel soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Ferner beschloss das Bundeskabinett gestern, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verschärfen und verabschiedete dazu einen Gesetzentwurf, der strengere Regeln unter anderem für Immobilienmakler, Edelmetallhändler und Auktionshäuser vorsieht. Die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes soll mehr Kompetenzen erhalten. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche in nationales Recht um. „Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren – oft organisierten – Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen dann auch terroristische Straftaten finanziert“, hieß es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche um.

Im Immobilienbereich werden für Makler und Notare die Pflichten zum Melden von Verdachtsfällen konkretisiert und verschärft. Sie gelten künftig auch bei der Vermittlung von Mietverträgen, wenn die monatliche Miete mindestens 10 000 Euro beträgt. Wie im Immobilienbereich gibt es nach den Erkenntnissen von Fachleuten auch beim Handel mit Edelmetallen wie Gold erhebliche Geldwäscherisiken. Deshalb wird dort die Grenze für bestimmte Pflichten von 10 000 auf 2000 Euro gesenkt.

Anbieter zur Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowährungen wie Bitcoin werden unter anderem verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Im Kunstsektor werden über Kunsthändler hinaus künftig auch Kunstvermittler und Lagerer von Kunst in Freihäfen ab einem Transaktionswert von 10 000 Euro einbezogen. Und weil Kriminelle nach den Erkenntnissen von Ermittlern häufig auch Versteigerungen für Geldwäsche nutzen, werden die Vorschriften auch auf die Ausrichter von Auktionen ausgedehnt. Das gilt laut Bundesfinanzministerium auch für den Staat und damit auch für Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte.

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