Kristina Hänel Erneutes Urteil wegen Werbung für Abtreibungen

Gießen · Wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a ist die Ärztin Kristina Hänel abermals zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sah es am Donnerstag in einem neuen Berufungsprozess als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt hatte, strafbar gemacht hat.

Sie soll nun 2500 Euro zahlen. 2017 hatte das Amtsgericht Gießen noch eine Geldstrafe von 6000 Euro verhängt.

Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagte Ärztin hatte die bundesweite Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a seinerzeit ins Rollen gebracht. Im März wurde der Paragraf geändert. Der Berufungsprozess musste nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen der neuen Rechtslage noch einmal aufgerollt werden.

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