Die Grundrente und ihre Auswirkungen Wer von der Neuregelung profitiert

Berlin · Über wenige Projekte hat die Koalition so viel gestritten wie über die Grundrente. Nun hat das Bundeskabinett grünes Licht für den Aufschlag auf Minirenten gegeben. Ein Überblick über die komplizierte Konstruktion und ihre Auswirkungen:

Was ist das Ziel der Grundrente?

Geholfen werden soll mit der Grundrente all jenen Menschen, die jahrelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – deren Verdienst aber nicht groß genug für eine auskömmliche Rente im Alter war. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, ihnen soll der Gang zum Sozialamt erspart werden. Grundsicherung im Alter bezogen zuletzt 556 640 Menschen. Viele beantragen die Leistung aber nicht. Je nach Wohnkosten kann die Grundsicherung etwa 800 bis 900 Euro betragen. Derzeit gibt es 8,98 Millionen Alters- und Erwerbsminderungsrenten unter 800 Euro, das heißt aber vielfach nicht, dass die Betroffenen arm wären. Viele haben einfach nur kurz in die Rentenkasse eingezahlt. 4,1 Millionen Vollzeitbeschäftigte kamen zuletzt nur auf niedrige Löhne.

Wer soll Grundrente bekommen?

1,3 Millionen Menschen im Startjahr 2021, davon 70 Prozent Frauen. Nämlich Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.

Wie hoch sind die geplanten Einkommensgrenzen?

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Einkommen über 1600 beziehungsweise 2300 Euro soll zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein Ehepaar zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Was soll bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden?

Der steuerfreie Teil von Renten – und zu versteuerndes Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Auch Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages werden angerechnet werden. Rentner müssen der Rentenversicherung relevante Erträge mitteilen. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht – die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

Muss die Grundrente beantragt werden?

Beantragen müssen soll man die Grundrente nicht. Auch der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch vonstatten gehen.

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