Bundesländer beraten über härtere Strafen Droht bald Haftstrafe fürs Verbrennen der EU-Fahne?

Berlin · Die Bundesländer beraten kommende Woche über einen gesetzlichen Schutz der EU-Symbole vor Verunglimpfung und Zerstörung.

 Wer die EU-Flagge zerstört, muss künftig womöglich für bis zu drei Jahre ins Gefängnis.

Wer die EU-Flagge zerstört, muss künftig womöglich für bis zu drei Jahre ins Gefängnis.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hisste kurz vor der Europawahl im Mai noch persönlich vor Schloss Bellevue die blaue Europafahne mit den zwölf Sternen. Sie ist nun mal das Symbol der EU – und sie soll jetzt in Deutschland gegen Verunglimpfungen besser geschützt werden. Wer öffentlich die Flagge zerstört, zum Beispiel verbrennt, muss womöglich bald mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Darüber soll der Bundesrat nach Informationen unserer Redaktion Ende kommender Woche beraten. In einem Gesetzesantrag an die Länderkammer heißt es, man müsse den Strafverfolgungsbehörden Mittel an die Hand geben, „um entschieden und wirksam gegen solche Handlungen vorzugehen, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben“. Dazu gehörten Angriffe „auf das Ansehen der Symbole der Europäischen Union“. Konkret ist vorgesehen, dass derjenige, der eine öffentlich gezeigte EU-Flagge „entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht“, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Geahndet werden soll zudem auch die Verunglimpfung der Hymne der EU. Federführend bei der Strafverschärfung ist der Freistaat Sachsen.

Bisher ist es in Deutschland so, dass nur die Symbole von ausländischen Staaten wie Flaggen und Hoheitszeichen strafrechtlich vor Zerstörung gesichert sind. Die Fahne der EU fällt laut Antrag nicht darunter. Das soll sich ändern. Durch die neue Vorschrift werde „das Recht zu sachlicher oder berechtigter Kritik“ nicht beeinträchtigt. Es sei aber „ein Gebot der Selbstachtung“, dass die Bundesrepublik als ein Gründungmitglied der EU diese „gegen böswillige Verächtlichmachung schützt“.

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