Verfassungsgericht kippt Verbot Saar-Ärzte fordern neues Gesetz zur Sterbehilfe

Saarbrücken/Karlsruhe · Ein Urteil des Verfassungsgerichts, das das Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid kippt, löst im Saarland ein geteiltes Echo aus.

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“ gekippt, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr einschränke. Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die organisierte Beihilfe zum Suizid Schwerkranker – etwa durch Sterbehilfe-Vereine – unter Strafe gestellt worden war. Im Saarland löste das Urteil ein geteiltes Echo aus.