Stephan E. Verdächtiger widerruft Geständnis im Mordfall Walter Lübcke
Karlsruhe · Im Fall des getöteten CDU-Politikers gibt es eine Wende: Stephan E. will die Tat jetzt doch nicht begangen haben. Die Ermittler gehen von einem Widerruf aus taktischen Gründen aus.
Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dringend tatverdächtige Stephan E. am Dienstag sein Geständnis widerrufen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur. Zuerst hatte der SWR berichtet. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte das nicht kommentieren. Auch der Dresdner Anwalt von E., Frank Hannig, der der „Bild“-Zeitung den Widerruf bestätigt hatte, war nicht zu erreichen. Er hatte dem Blatt gesagt: „Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen.“ Nach einem Verteidigerwechsel sei er als Pflichtverteidiger durch den Bundesgerichtshof (BGH) beigeordnet worden.
Dem SWR zufolge, der sich auf Ermittlungskreise berief, ist der Widerruf eher taktischer Natur. Die ursprünglichen Einlassungen des 45-Jährigen seien so detailreich gewesen, „dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien“. Ein widerrufenes Geständnis sei grundsätzlich in einer späteren Hauptverhandlung verwertbar, sagte dazu Ali Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. So könnten etwa die Vernehmungsbeamten als Zeugen zu dem gehört werden, was im Rahmen eines Geständnisses erzählt worden sei.
Die Bundesanwaltschaft hatte erst am Dienstagmorgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlungsrichtern des BGH erwirkt. Bei der Anhörung soll er dann von seinem Geständnis zurückgetreten sein. E. wird beschuldigt, Lübcke Anfang Juni erschossen zu haben und hatte dies Ende Juni auch eingeräumt.
Der neue Haftbefehl vom Dienstag ersetzte den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er war aus formalen Gründen nötig, weil die Generalbundesanwaltschaft (GBA) die Ermittlungen inzwischen übernommen hatte. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft. Am Dienstagmorgen war er dann mit dem Hubschauber nach Karlsruhe gebracht und am BGH vorgeführt worden.
Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft, war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen und soll dort gut vernetzt sein. Sein früheres Geständnis hatte zu zwei weiteren Festnahmen geführt: Gefasst wurden der mutmaßliche Lieferant der Tatwaffe und der Kontaktmann. Elmar J. soll E. die spätere Waffe verkauft und Markus H. den Kontakt vermittelt haben. Beiden wird von der Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorgeworfen.