Nach Bundesfinanzhof-Urteil zur Doppelbesteuerung Bundesfinanzministerium will Rentenbesteuerung ändern

Update | München · Zuvor hatte der Bundesfinanzhof zwei Klagen wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen.

Urteil zur Doppelbesteuerung: Rentenbesteuerung soll geändert werden
Foto: dpa/Peter Kneffel

Rentner können auf niedrigere Steuern hoffen. Als Folge zweier wegweisender Urteile des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. Zusammen mit der Reform der Einkommensteuer soll in der kommenden Wahlperiode auch die Besteuerung der Rentenbeiträge geändert werden. Das kündigte Staatsekretär Rolf Bösinger am Montag in München an. Eine mögliche Lösung ist nach Bösingers Worten, die bislang für 2025 vorgesehene volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge früher umzusetzen.

Grundfreibetrag darf nicht mit einbezogen werden

Der Bundesfinanzhof hatte in zwei Entscheidungen den Bund aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen. „Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird“, sagte Bösinger.

„Wir werden zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge, die ab 2025 zu 100 Prozent gewährleistet wäre, vorziehen, um insoweit bestimmte Fälle einer möglichen Doppelbesteuerung abfedern.“

Der Bundesfinanzhof in München hatte zuvor auch eine zweite vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Die Kläger würden in ihren Rechten nicht verletzt, entschied der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in einem am Montag verkündeten Urteil.

Gefahr der Doppelbesteuerung in der Zukunft

Geklagt hatten ein ehemaliger Zahnarzt aus Hessen und seine Frau, die dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung ihrer Renten vorwarfen. Kurz zuvor hatte der Bundesfinanzhof bereits in einem ersten Parallelverfahren die Klage eines ehemaligen Steuerberaters abgewiesen. Die Gefahr einer doppelten Besteuerung in nennenswertem Umfang sieht der BFH nicht bei den Klägern, die seit über einem Jahrzehnt in Rente sind, sondern in der Zukunft.

„Vorgelagerte“ vs. „nachgelagerte“ Besteuerung

Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte“ Besteuerung der ausgezahlten Rente. Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts muss jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.

(dpa)
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