Hessen Urteil zu AfD-Nennung als rechtsextremistisch

Gießen · Die AfD darf laut einem Urteil des Landgerichts Gießen als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, erläuterte ein Gerichtssprecher gestern die im März ergangene Entscheidung.

Anlass des Gerichtsstreits war eine Rede des Vorsitzenden des Kreis-Ausländerbeirates im Gießener Rathaus 2017, in der er die Partei als „rechtsextremistisch“ bezeichnet hatte.

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