Hessen Urteil zu AfD-Nennung als rechtsextremistisch
Gießen · Die AfD darf laut einem Urteil des Landgerichts Gießen als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, erläuterte ein Gerichtssprecher gestern die im März ergangene Entscheidung.
18.04.2018
, 21:24 Uhr
Anlass des Gerichtsstreits war eine Rede des Vorsitzenden des Kreis-Ausländerbeirates im Gießener Rathaus 2017, in der er die Partei als „rechtsextremistisch“ bezeichnet hatte.