Urteil Kein Abschiebeverbot für jungen Afghanen

Koblenz · Junge, gesunde Männer können nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nach Afghanistan abgeschoben werden. Ein Abschiebeverbot ergebe sich auch nicht aus einer nicht vorhandenen Unterstützung durch Familien- oder Stammesangehörige vor Ort oder durch den formalen Beitritt zur katholischen Kirche, teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit.

Der Grad willkürlicher Gewalt durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, sorge auch nicht für eine „ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit in Kabul oder Masar-e Sharif“. Im konkreten Fall ging es um einen jungen Afghanen, der Ende 2015 nach Deutschland einreiste und nach einem Zwischenaufenthalt in Schweden einen Asylantrag stellte (AZ.: 13 A 11356/19.OVG).

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