Urteil Kein Abschiebeverbot für jungen Afghanen

Koblenz · Junge, gesunde Männer können nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nach Afghanistan abgeschoben werden. Ein Abschiebeverbot ergebe sich auch nicht aus einer nicht vorhandenen Unterstützung durch Familien- oder Stammesangehörige vor Ort oder durch den formalen Beitritt zur katholischen Kirche, teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit.

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