Kritik an Habecks Plänen auch im Bundestag Gas- und Strompreisbremse: Familienunternehmer schreiben Brandbrief an Scholz

Berlin · Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu viele Auflagen – aus der Wirtschaft kommt scharfe Kritik an der geplanten Gas- und Strompreisbremse der Regierung. Die Familienunternehmer schreiben deshalb einen Brandbrief an den Bundeskanzler. Und viele größere Unternehmen wollen auf die Entlastungen lieber ganz verzichten, wenn der Staat ein Dividendenverbot verhängt.

 Bundeswirtschaftsminister Roert Habeck (Grüne) ließ sich von der Bundestagsdebatte am Donnerstag nicht die gute Laune verderben.

Bundeswirtschaftsminister Roert Habeck (Grüne) ließ sich von der Bundestagsdebatte am Donnerstag nicht die gute Laune verderben.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Wirtschaftsverbände üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). In einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Fraktionschefs der Ampel-Parteien sowie der Union listet der Verband der Familienunternehmer sieben Kritikpunkte auf, die im parlamentarischen Verfahren beseitigt werden müssten. Der Verband fordert unter anderem, die viel zu komplexen Anforderungen zu vereinfachen und Auflagen für Unternehmen wie Jobgarantien komplett zu streichen. Auch von der Wohnungswirtschaft und der Gastronomie kam Kritik.

Die Bundesregierung will von Januar 2023 bis Ende April 2024 eine Gas- un d Stromüpreisbremse für Bürger und Unternehmen einführen. Um zum Energiesparen anzuhalten, gelten die Preisdeckel für Firmen ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Die Gesetzesentwürfe wurden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten. Das Parlament soll sie noch vor Weihnachten beschließen. Auch der Bundesrat muss am 16. Dezember zustimmen. Die Hilfen für Unternehmen sind allerdings mit Auflagen verbunden, die etwa der IG Metall noch nicht weit genug gehen: Sie verlangt von größeren Unternehmen im Gegenzug auch Standortgarantien.

Den Familienunternehmen gehen aber bereits die Bedingungen im aktuellen Entwurf der Regierung zu weit. „Alle Unternehmen, die mit mehr als zwei Millionen Euro Entlastung rechnen können, müssen für fast 2,5 Jahre garantieren, dass beim Personal ihre Vollzeitäquivalente nicht unter 90 Prozent des Standes am 1. Januar 2023 abrutschen. Angesichts einer europaweiten Rezession und des Fehlens jeglicher Perspektive, wie der Standort Deutschland nach Auslaufen der Strompreisbremse wettbewerbsfähig werden soll, ist eine Garantie von 90 Prozent der Vollzeitäquivalente selbstmörderisch“, schreibt der Verband „Die Familienunternehmer“ in seinem Brandbrief. „Völlig inakzeptabel“ sei, dass diese Garantie nicht für tarifgebundene Unternehmen gelten solle.

Die bürokratischen Anforderungen seien zudem für die Unternehmen, die mit mehr als zwei Millionen Euro Entlastung rechnen könnten, „so komplex und so unverständlich, dass sie ohne Rechtsberatung gar nicht zu leisten sind“. Fehler würden aber mit einem „existenzgefährdenden Bußgeld“ von bis zu vier Prozent der weltweiten Umsätze belegt. Auf die Entlastungen durch die Gas- und Strompreisbremse würden viele Betriebe lieber wegen der Haftungs- und Bürokratiebedingungen lieber verzichten, anstatt gezwungen zu sein sie anzunehmen. „Eine Opt-Out-Möglichkeit ist zwingend geboten.“

Auch die Bundestagsfraktionen dringen auf Nachbesserungen, wie am Donnerstag in der Debatte deutlich wurde. Dabei geht es zum einen um ein Boni- und Dividendenverbot für Unternehmen, wenn sie von den Entlastungen profitieren. Dafür wollen sich insbesondere die Grünen im parlamentarischen Verfahren einsetzen, nachdem bereits der Bundestags-Haushaltsausschuss das Dividendenverbot verlangt hatte. Große Firmen wie BASF erwägen dem Vernehmen nach, in diesem Fall auf die Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse ganz zu verzichten, weil sie Nachteile am Aktienmarkt befürchten.

Zum anderen steht die Erlösabschöpfung von Firmen etwa aus der Ökostrom-Branche in Kritik. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte, bei der Erlösabschöpfung müssten neue Anlagen ausgenommen werden. Die Preisbremse dürfe keine Investitionsbremse werden.

Forderungen nachzubessern, kamen unter anderem auch von der IG Metall. Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssten Standort- und Beschäftigungsgarantien geben, und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre, sagte IG Metall-Chef Jörg Hofmann unserer Redaktion. Bislang gelte, dass nur solche Unternehmen Standortgarantien geben müssten, die mehr als zwei Millionen Euro an staatlicher Hilfe bekommen. „Wir fordern, diese Grenze auf eine Million Euro zu senken.“

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte, dass die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden könnten. „Allerdings enthält der Gesetzentwurf eine Verpflichtung für Vermieter, wonach sie den Entlastungsbetrag verbunden mit dem Namen und der Anschrift der Verbraucher einer zuständigen Bundesstelle übermitteln sollen“, so Präsident Axel Gedaschko. Das würde einen immensen Aufwand bedeuten.

Die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Ingrid Hartges, kritisierte, dass bei Unternehmen mit hohem Verbrauch als Referenzzeitraum das Jahr 2021 genommen wird. „In dem Jahr waren aber Unternehmen wie Hotels, Restaurants oder Gaststätten von Januar bis in den Mai hinein im Lockdown“, sagte sie. „Es kann nicht sein, dass die von der Pandemie am härtesten betroffenen Branchen in der Energiekrise benachteiligt werden.“ Es müsse stattdessen das Jahr 2022 für die Berechnung des durch die Gaspreisbremse gedeckelten Kontingents zu Grunde gelegt werden.

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