Unwetterkatastrophe Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen nach Flutkatastrophe im Ahrtal

Koblenz · Hat es beim Krisenmanagement in der Nacht des verheerenden Unwetters Versäumnisse gegeben? Die Staatsanwaltschaft will dieser Frage nachgehen. Die Zahl der Toten im Ahrtal steigt auf 138.

Staatsanwaltschaft prüft nach Flutkatastrophe Ermittlungsverfahren
Foto: dpa/Thomas Frey

Die Staatsanwaltschaft prüft nach der Flutkatastrophe im Ahrtal die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Dabei gehe es um möglicherweise unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung, teilte die Koblenzer Behörde am Montag mit. In diese Prüfung sollen neben der „umfangreichen Presseberichterstattung“ auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht vom 14./15. Juli einbezogen werden. Gegen wen sich der Anfangsverdacht richtet, wurde in der Mitteilung nicht gesagt.

Am Wochenende waren erneut Fragen im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement in der Nacht des Unwetters laut geworden. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ soll trotz präziser Warnungen erst spät der Katastrophenfall ausgerufen worden sein. Die Kreisverwaltung habe neben online veröffentlichten Informationen im Laufe des Abends mehrere automatisierte E-Mails des zuständigen Landesamts für Umwelt erhalten, in denen auch der prognostizierte enorme Pegelstand von fast sieben Metern mitgeteilt worden sei, heißt es in dem Bericht.

Die Kreisverwaltung wollte diesen Bericht am Sonntag nicht kommentieren und verwies auf einen späteren Zeitpunkt. Für Landrat Jürgen Pföhler (CDU) habe die Wiederherstellung der Versorgung der Menschen im Flutgebiet derzeit oberste Priorität, hieß es. Innenminister Roger Lewentz (SPD) hatte mehrfach erklärt, dass die Abläufe rund um die Warnungen und Einleitung von Rettungsmaßnahmen im Ahrtal aufgearbeitet werden sollen.

Der Staatsanwaltschaft liegen nach eigenen Angaben zudem weitere polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig (Landkreis Ahrweiler) vor. Auch diese sollen ausgewertet werden, ob sich daraus der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.

Die Prüfung werde etwas Zeit benötigen, erklärte Oberstaatsanwalt Harald Kruse. „Zum einen wäre es fatal, Menschen, die in der Katastrophennacht sicherlich schwierige Entscheidungen zu treffen hatten, auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage mit Ermittlungen zu überziehen“, erklärte er. Zum anderen gelte, dass Ermittlungen gegebenenfalls umso zielgerichteter geführt werden könnten, je fundierter der Anfangsverdacht geklärt werde.

In der vergangenen Woche hatte die Behörde noch von der Prüfung abgesehen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Inzwischen lägen aber weitere Akten zu den Ereignissen in Sinzig und neue Erkenntnisse aus einer relativ hohen Anzahl von Todesermittlungsverfahren vor, aus denen möglicherweise Rückschlüsse auf die Unwetterkatastrophe gezogen werden könnten, sagte der Oberstaatsanwalt weiter.

Nicht zuletzt scheine sich die Lage im Katastrophengebiet zumindest insoweit zu stabilisieren, dass „nach der bisher erforderlichen fast ausschließlichen Fokussierung aller dort Tätigen auf Hilfe für die Betroffenen nun auch die Frage nach einer etwa bestehenden strafrechtlichen Verantwortung“ gestellt werden könne, erläuterte der Oberstaatsanwalt weiter. Auch Berichte in regionalen und überregionalen Medien über etwaige Versäumnisse würden überprüft.

Die Zahl der Menschen, die in der Flutkatastrophe im Ahrtal ihr Leben verloren haben, stieg am Montag auf 138. Weiterhin vermisst werden 26 Bewohner, wie Florian Stadtfeld vom Polizeipräsidium Koblenz mitteilte. Bis zum Wochenende waren 135 Menschen tot geborgen worden, identifiziert wurden bislang 106 Menschen. Keine Angaben macht die Polizei bislang zur Frage, wie viele in den einzelnen Orten ums Leben kamen.

Zum Ende der dritten Woche im Katastropheneinsatz an der Ahr war die Abwehr der Ölverschmutzung ein besonderer Schwerpunkt. Mit Öl verseuchtes Wasser werde aus Kellern gepumpt und von speziell dafür ausgebildeten Feuerwehrkräften in Behältern gesichert, teilte Einsatzleiter Heinz Wolschendorf am Montag in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit. An der im Notbetrieb arbeitenden Kläranlage in Sinzig werde zudem ein Spezialgerät eingesetzt, mit dem Öl von Wasser getrennt werden könne.

Nach Angaben Wolschendorfs sind an der Ahr weiter rund 4000 Kräfte im Einsatz. Zu Kritik an Abläufen des Einsatzes sagte Wolschendorf, die Größe des Gebietes mit einer Länge von 40 Kilometern, einer Breite von zwei Kilometern und etwa 40 000 Betroffenen bedinge, „dass gewisse Dinge am Anfang nicht zu überblicken waren“.

Nach der Flutkatastrophe wurden bislang mehr als 15 Millionen Euro aus der Soforthilfe des Landes an Bewohner des Ahrtals ausgezahlt. Wie das Statistische Landesamt am Montag weiter mitteilte, wurden bislang rund 7500 Anträge bewilligt. 1600 Anträge seien mehrfach eingereicht worden. Eine dreistellige Zahl von Anträgen werde noch bearbeitet, da bei ihnen noch Fragen zu klären seien wie etwa Zahlendreher in Kontoverbindungen oder unklare Adressangaben.

Als offensichtlich unbegründet sei eine mittlere zweistellige Zahl an Anträgen zurückgewiesen worden, darunter auch einige wenige, bei denen eine betrügerische Absicht zu vermuten sei, teilte die Behörde weiter mit. Diese Fälle würden an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Das Landesamt hat die Auszahlung als Amtshilfe für den Landkreis Ahrweiler übernommen. Die Soforthilfe von maximal 3500 Euro je Haushalt soll akute Notlagen finanziell überbrücken. Sie ist nicht als Aufbauhilfe oder zur Deckung entstandener Schäden gedacht. Voraussetzung für eine Soforthilfe sind laut Landesamt grundsätzlich Schäden von über 5000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen. Neben der Soforthilfe für Privatleute gibt es kurzfristige finanzielle Unterstützung auch für Unternehmen und Kommunen in dem betroffenen Gebiet.

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