Verspätete Zahlungen Staat darf weiter hohe Zinsen von Steuerbürgern nehmen

Münster · Der geltende Zinssatz von sechs Prozent für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster gestern entschieden und die Klage eines Ehepaares aus Witten abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision wurde zugelassen. (Az.: 10 K 2472/16)

Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von sechs Prozent. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 bewusst bei sechs Prozent liege. „Dieser Satz ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Das war mal für den einen Steuerpflichtigen zum Nachteil, mal aber auch zum Vorteil“, sagten die Finanzrichter. Sie betonten auch, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gezahlt werden müssten.

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