Geplante Verbesserungen Spahn dringt auf Notaufnahme-Reform

Berlin · Der Gesundheitsminister von der CDU macht Druck für sein nächstes Projekt: den Umbau der Notfallversorgung. Die SPD ist schon mal dafür.

 Zur Entlastung von Notaufnahmen will Minister Spahn Lotsenstellen einrichten, die Patienten je nach Behandlungsbedarf effizienter zuweisen.

Zur Entlastung von Notaufnahmen will Minister Spahn Lotsenstellen einrichten, die Patienten je nach Behandlungsbedarf effizienter zuweisen.

Foto: dpa/Holger Hollemann

Wer mit einem gesundheitlichen Problem in die Notaufnahme einer Klinik geht, muss in aller Regel viel Zeit mitbringen. Denn oftmals werden dort auch Fälle behandelt, die weniger akut sind und bei denen zum Beispiel auch der Notdienst der niedergelassenen Ärzte weiterhelfen könnte. Überhaupt ist die Notfallversorgung in Deutschland stark reformbedürftig. Bereits im Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) deshalb Eckpunkte vorgestellt, um dem Problem beizukommen. Seit einigen Tagen liegt nun ein erster Gesetzentwurf vor, der bereits an die Länder zur Abstimmung verschickt wurde. Zahlreiche Krankenhäuser beklagten weiterhin „eine wachsende Inanspruchnahme von Notfallambulanzen auch bei leichteren Erkrankungen“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt. Erforderlich sei deshalb eine „weitergehende Verknüpfung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen“.

Konkret geplant sind „Gemeinsame Notfallleitstellen“ (GNL), die eine „zentrale Lotsenfunktion“ in medizinischen Notsituationen bekommen sollen. Dazu sollen die Telefonnummern 112 für den Rettungsdienst sowie 116 117, unter denen jetzt die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind, faktisch zusammengeschaltet werden. Unter beiden Nummern sollen Patienten so eine erste Einschätzung bekommen, ob ihnen eine Klinik oder ein ambulanter Arzt besser helfen kann. Als Anlaufstellen der Notfallversorgung in ausgewählten Kliniken werden zugleich „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) eingerichtet, die auch eine medizinische Erstversorgung erbringen. Diese Einrichtungen in gemeinsamer Regie der jeweiligen Klinik und der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden auch, ob die Patienten an den Rettungsdienst, die Notfallambulanz, einen Bereitschaftsarzt oder bei leichteren Fällen zu einem späteren Zeitpunkt an eine Arztpraxis weitergeleitet werden.

Auf einen konkreten Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen wollte sich Spahn am Montag nicht festlegen. Da der Rettungsdienst Ländersache ist, muss für die Reform sehr wahrscheinlich das Grundgesetz geändert werden. Voraussetzung ist hier eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. „Daher wollen wir in einem intensiven Dialog mit den Ländern unseren Vorschlag erörtern und weiter verbessern“, erklärte Spahn. „Das ist eine Reform, die an der Wurzel ansetzt“, sagte der CDU-Politiker.

Zumindest den Koalitionspartner hat Spahn bereits auf seiner Seite. „Wir brauchen eine grundlegende Umstrukturierung der Notfallversorgung. Denn sie funktioniert in Teilen des Landes immer schlechter“, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach unserer Redaktion. So gebe es Regionen, in denen zum Beispiel die Hälfte der Herzinfarkt-Patienten in Kliniken eingeliefert werde, die für die nötige Behandlung ungeeignet seien. Im Kern müsse es darum gehen, „dass dem Notfallpatienten überall auch optimal geholfen wird“, sagte Lauterbach.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagierte grundsätzlich positiv auf den Vorstoß. Gewachsene Strukturen dürften aber nicht zerstört werden, warnte ihr Chef Andreas Gassen. Schon jetzt würden die Kassenärztlichen Vereinigungen an Kliniken mehr als 600 Bereitschaftsdienste und Portalpraxen betreiben. Die gelte es, sinnvoll zu integrieren, meinte Gassen.

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