Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern Zwei Bundesländer entscheiden sich für Maskenpflicht

Dresden/Schwerin · Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben als erste Bundesländer eine Maskenpflicht beschlossen. Die Regelung in Sachsen gelte von Montag an für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel, erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag nach einer Sitzung des Landeskabinetts in Dresden.

Später folgte Mecklenburg-Vorpommern, wo die Maskenpflicht ab Montag, den 27. April, allerdings nur im Nahverkehr gelten soll, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Schwerin sagte. Für Einkäufe gelte hingegen weiterhin die dringende Empfehlung, eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, nicht aber eine Pflicht. In beiden Ländern wird eine – auch selbstgenähte – Stoffmaske verlangt, alternativ könne auch ein Tuch als Schutz getragen werden.

Wenn man in so vielen Bereichen zusätzliche Kontakte von Menschen zulasse, sei eine Maskenpflicht „die richtige Antwort“, sagte Kretschmer. Die Masken seien ein „zumutbares Instrument“ für die größeren Bewegungsmöglichkeiten, die die Menschen ab Montag hätten. Einen solchen Schutz gebe es mittlerweile in vielfältiger Weise, man könne ihn selbst nähen oder kaufen. „Ich denke wir sind an einem Punkt, wo wir das verpflichtend vorgeben können“, sagte Kretschmer.

Bei ihrer Videoschalte am Mittwoch hatten sich die Kanzlerin sowie die Ministerpräsidenten vorerst nicht auf eine flächendeckende Maskenpflicht verständigt – sprachen aber eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen von Masken im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr aus. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vertrat auch am Freitag diese Linie: „Grundsätzlich setze ich eher auf Freiheit, Einsicht, Mitmachen, Akzeptanz durch Überzeugen mit Argumenten, weil aller Erfahrung nach Gebote eher Unterstützung bringen als Verpflichtungen.“

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern scheren nun aus dieser Linie aus – und Sachsen ebenso bei den Gottesdiensten. Die sind im Freistaat von Montag an mit bis zu 15 Teilnehmern erlaubt. Die übrigen Länder sowie der Bund wollen am 30. April über Lockerungen beraten.

Eine Maskenpflicht galt in Deutschland bisher nur in einzelnen Orten wie zum Beispiel in Jena in Thüringen oder Hanau in Hessen.

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