Bundesverfassungsgericht Sachsen-AfD klagt erfolglos gegen gekappte Wahlliste

Karlsruhe · Rückschlag für Sachsens AfD: Im Streit um die gekappte Kandidatenliste für die Landtagswahl ist die Partei mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen mangelnder Begründung nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die AfD kann aber noch auf den sächsischen Verfassungsgerichtshof hoffen. Dort wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19)

Nach einem Votum des sächsischen Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der AfD-Liste antreten. Für die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für ungültig erklärt. Beanstandet wurde unter anderem, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmte und auch das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte.

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