Regierung will freie Wohnortwahl bei Flüchtlingen für drei Jahre einschränken – Ausgleichsgelder für ländliche Regionen

Berlin / Saarbrücken · Die Bundesregierung will Flüchtlingen künftig den Wohnsitz für bis zu drei Jahre zuweisen können. Nach Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) aus verschiedenen Regierungskreisen wird im Berliner Innenministerium derzeit mit Hochdruck an einem entsprechenden „Wohnungszuweisungsgesetz“ gearbeitet, das noch im Frühjahr verabschiedet werden soll.

Die Möglichkeit zur Zuweisung eines Wohnortes soll sich dabei nicht nur auf Flüchtlinge erstrecken, deren Asylantrag noch in Bearbeitung ist, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge gelten - allerdings nur, wenn sie Sozialleistungen beziehen. Wenn sie sich selbst versorgen können, bleibt ihnen die Wohnortwahl freigestellt. Ziel ist es, mehr Flüchtlinge in die ländlichen Gebiete zu schicken, wo die Bedingungen für sie oft besser sind. Das freie Reisen wird mit dem Gesetz nicht eingeschränkt. Am Mittwoch findet auf Arbeitsebene eine Bund-Länder-Besprechung der Innenministerien zum Thema statt.

Nach Informationen der Zeitung soll das Gesetz selbst ebenfalls nur für einen bestimmten Zeitraum gelten; eine Jahreszahl steht dafür noch nicht fest. Der Europäische Gerichtshof hatte Wohnort-Einschränkungen am Dienstag speziell für die Gruppe der Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus unter der Bedingung für gerechtfertigt erklärt, dass damit das Ziel einer besseren Integration verfolgt werde. Regierungskreise interpretierten den Spruch aus Luxemburg so, "dass das Gericht uns grundsätzlich keine Stolpersteine in den Weg legt", wie es hieß. Mit dem neuen Gesetz sollen zudem den Angaben zufolge die Kommunen, denen künftig Asylbewerber zugewiesen werden, auch einen Anspruch auf finanzielle Hilfen bekommen. Vorgesehen seien Ausgleichsmittel für den erhöhten Aufwand für Integration, Bildung und Wohnungen, so die Zeitung.

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