„Rauchen muss erlaubt sein“ - Mieterbund-Präsident im SZ-Interview
Saarbrücken · Für den Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung der Wohnung eines Rauchers Beleg dafür, wie sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter verschärft hat. Dass das Gericht Zigarettenrauch als Kündigungsgrund anerkannt habe, sei „zu hart“, so Rips im Gespräch mit unserer Zeitung.
Herr Rips, wie bewerten Sie das Raucherurteil des Amtsgerichtes Düsseldorf?
Franz-Georg Rips: Das ist eindeutig ein zu hartes Urteil. Ich hätte mir eine bessere Abwägung gewünscht. Der Richterspruch berücksichtigt nämlich weder das Alter des Mieters noch die Dauer des Mietverhältnisses.
Ist das Urteil ein genereller Schlag gegen Mieter?
Franz-Georg Rips: Dass ein Vermieter zum Mittel der fristlosen Kündigung greift, weil sein Mieter in der Wohnung raucht und der Qualm belästigen soll, ist für mich eher ein weiteres Beispiel dafür, dass sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter verschärft hat. Das haben wir auch bei anderen Streitfällen der letzten Jahre erkennen können.
Aber es ist keine Grundsatzentscheidung gefällt worden.
Franz-Georg Rips: A: Nein. Hier handelt sich um eine Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil. Die Richter haben zu dem Mittel des vertragswidrigen Verhaltens gegriffen, welches trotz Abmahnung fortgesetzt worden ist. Das haben Gerichte auch schon in anderen Fällen so gehandhabt. Aus meiner Sicht ist neu, dass dies zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Aber jeder Mieter weiß nun, wenn er raucht, sollte er auch ordnungemäß lüften.
Wie ist ihre grundsätzliche Position zum Rauchen in Mietwohnungen?
Franz-Georg Rips: Rauchen muss erlaubt sein, wenn es sozialverträglich ausgeübt wird. Jeder muss frei für sich entscheiden dürfen. Und das gehört auch zur freien Persönlichkeitsentfaltung, dem ein Mietverhältnis nicht entgegenstehen darf.
Was hätten Sie also vom Gericht erwartet?
Franz-Georg Rips: Es hätte den Fall unter dem Gesichtspunkt einer fristgemäßen Kündigung prüfen können. Dann hätte auch die Sozialklausel, also Alter des Mieters und Dauer des Mietverhältnisses, eine Rolle gespielt. Ich hoffe, dass in einem möglichen Berufungsverfahren diese Maßstäbe zusätzlich einfließen. Dann kann der Betroffene womöglich in der Wohnung bleiben. Er müsste dann aber wohl auch sein Rauch- und Lüftungsverhalten ändern.