Hartz-IV-Sanktionen Positive Reaktionen aus dem Saarland auf das Karlsruher Urteil

Saarbrücken · Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen ist von Vertretern der Saar-Politik und von Sozialverbänden positiv aufgenommen worden. Die Arbeitsministerin und SPD-Landeschefin Anke Rehlinger lobte die Entscheidung der Karlsruher Richter, wonach allzu strenge Sanktionen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II verfassungswidrig sind: „Ein Existenzminimum lässt sich nicht reduzieren, denn dann geht es an die nackte Existenz.

Natürlich muss der Sozialstaat auch sanktionieren können, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält, aber eine Kürzung unter das absolut Notwendige widerspricht Menschenverstand und Grundgesetz.“

Die CDU im Saar-Landtag hob hervor, „dass für einige wenige Menschen in Deutschland nun der Anspruch auf Leistungen geschärft wurde“. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hermann Scharf, wies zugleich darauf hin, dass das Urteil das Grundprinzip von Fördern und Fordern bekräftige. Es gebe nach der Karlsruher Entscheidung keinen Anlass, das über die Jahre bewährte Prinzip komplett zu überdenken. „Deutschland ist und bleibt ein starker Sozialstaat nach den Leitlinien von Solidarität und Subsidiarität“, so Scharf.

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Magnus Jung, sagte nach der Entscheidung: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes liegt auf der Linie, die die SPD bereits Anfang des Jahres vorgeschlagen hat.“ Die Bundesregierung müsse nun eine verfassungskonforme und menschenwürdige Reform umsetzen. Jung: „Sanktionen, die das Existenzminimum betreffen, führen nur weiter in eine Abwärtsspirale aus Existenzangst und Verzweiflung.“ Viel wichtiger sei stattdessen, Positivanreize zu schaffen.

Der Chef der Linksfraktion, Oskar Lafontaine, nannte das Urteil „überfällig“ und „eine Ohrfeige für CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne“, die die Hartz-Gesetze zu verantworten hätten: „Ein Sozialstaat kann Menschen nicht zum Hungern verurteilen, weil sie einmal einen Termin bei der Arbeitsagentur verpasst, einen Anruf vergessen oder auf ein Schreiben nicht fristgerecht geantwortet haben. Kürzungen der ohnehin schon schmalen Hartz-Leistungen um 60 Prozent oder sogar eine komplette Streichung sind weder mit dem Sozialstaats-Gedanken noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.“ Lafontaine betonte, dass ein Drittel der Sanktionen Kinder treffe.

Der AfD-Fraktionschef Josef Dörr betonte die Notwendigkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, die sich jeder Arbeit verweigerten. Allerdings dürften niemandem die Leistungen so stark gekürzt werden, dass er „nicht mehr menschenwürdig leben“ könne. Ob die Richter mit ihrer Entscheidung das richtige Maß gefünden haben, wollte Dörr nicht beurteilen.

Der Sozialverband VdK Saarland lobte das Urteil: Nach Ansicht des Vorsitzenden Armin Lang verstößt es gegen das Grundgesetz und die Menschenwürde, eine Leistung um mehr als die Hälfte zu kürzen, die das Existenzminimum sichern soll. „Die Mitwirkung von Arbeitslosen ist zwar unerlässlich, allerdings sind Sanktionen nicht das geeignete Mittel“, sagte Lang. „Das Ziel muss sein, arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Statt bürokratischer Vorladungen sind passgenaue Hilfen notwendig.“

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