Länder kommen Verpflichtungen nicht nach Pflegebedürftige zahlen auch für Investitionen

Berlin · Die Bundesländer kommen ihren Verpflichtungen für Pflegeeinrichtungen nur unzureichend nach. Die Krankenkassen üben heftige Kritik.

 Etwa jeder vierte Euro des Eigenanteils von stationär Pflegebedürftigen fließt in die Erhaltung und Modernisierung ihrer Heime.

Etwa jeder vierte Euro des Eigenanteils von stationär Pflegebedürftigen fließt in die Erhaltung und Modernisierung ihrer Heime.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Pflegebedürftige müssen auch deshalb sehr hohe Eigenanteile zur Finanzierung ihrer Heimkosten leisten, weil die Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen für die stationären Einrichtungen nur unzureichend nachkommen. Das zeigt eine Untersuchung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die am Dienstag im brandenburgischen Kremmen vorgestellt wurde. Nach dem Sozialgesetzbuch liegt die Verantwortung für die Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen in der Zuständigkeit der Länder. Investitionskosten, die nicht durch sie gedeckt sind, werden jedoch den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Den GKV-Daten zufolge macht das aktuell etwa jeden vierten Euro des Eigenanteils von stationär Pflegebedürftigen aus. Im Schnitt zahlen sie pro Monat insgesamt 1830 Euro zu. Davon entfallen 447 Euro auf Investitionen für die Erhaltung und Modernisierung ihrer Heime, die eigentlich von den Ländern zu tragen wären. Der Rest verteilt sich auf die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft sowie die nicht von der als Teilkasko konzipierten Pflegeversicherung abgedeckten, unmittelbaren Pflegeleistungen.

Dabei ist die Lage in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Mit Investitionskosten am stärksten belastet werden stationär Gepflegte in Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Im Jahr 2017 mussten sie dafür jeweils 6400 Euro im Rahmen ihrer Eigenanteile aufbringen. In Bremen, dem Saarland sowie Hessen und Niedersachsen lagen diese Zahlungen zwischen 6300 und 5800 Euro. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern waren 5100 bis 4800 Euro fällig. Vergleichsweise günstig lebte es sich für Pflegebedürftige dagegen in Brandenburg und Sachsen-Anhakt. Ihnen wurden jeweils nur 3400 beziehungsweise 3300 Euro für notwendige Investitionen abverlangt. Der Pro-Kopf-Durchschnitt über alle Länder hinweg lag bei 5300 Euro. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes haben sich diese von den Pflegeheimbewohnern geleisteten Zahlungen in den letzten zehn Jahren auf 39 Milliarden Euro summiert. Allein 2018 waren es 4,1 Milliarden Euro, die eigentlich zu Lasten der Länder hätten gehen müssen.

„Die Mehrzahl der Länder engagiert sich hier in verschwindend geringem Maße“, kritisierte GKV-Vorstand Gernot Kiefer. „Wir sehen eine politische Verantwortung der Länder für die Sicherung der Investitionen“. Laut GKV-Verband müssten sie drei bis vier Milliarden Euro mehr pro Jahr ausgeben, damit die Belastungen der Pflegeversicherten an dieser Stelle gegen Null tendieren. Nach Einschätzung Kiefers könnte damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, deutlich verringert werden. Aktuell ist davon fast jeder dritte Pflegeheimbewohner betroffen.

Im Jahr 2018 waren in Deutschland knapp 3,7 Millionen Menschen pflegebedürftig – gut zehn Prozent mehr als im Jahr davor. Davon waren etwa 780 000 in Heimen untergebracht.

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