Bundesrat lässt Bundetags-Gesetze passieren Schnellere Termine für Patienten — mehr Hilfen für Familien

Berlin · Kassenpatienten sollen schneller an Arzttermine kommen – durch mehr Sprechstunden und neue Vermittlungsangebote. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren. Praxisärzte müssen künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten.

Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben.

Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden. Ab Anfang 2020 sollen sie nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten. Zudem sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 11 61 17 rund um die Uhr erreichbar sein – und auch online oder über eine App für Smartphones. Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz sollen zum 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent steigen. Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko sollen sich auf Kassenkosten per Medikament vor einer Ansteckung schützen können. Junge Erwachsene sollen es bezahlt bekommen, wenn sie Ei- und Samenzellen konservieren lassen, um nach einer Krebsbehandlung Kinder bekommen zu können. In der Pflege sollen ab 1. Mai reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die etwa beim Putzen oder Einkaufen helfen. Bis 2021 sollen alle Krankenkassen digitale Patientenakten anbieten.

Der Bundesrat hat auch ein Gesetz für höhere Sozialleistungen an Kinder und damit zur stärkeren Unterstützung einkommensschwacher Familien verabschiedet. Die Länderkammer stimmte am Freitag der von der Bundesregierung eingebrachten Initiative zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits verabschiedet.

Das Gesetz, das von der Bundesregierung Starke-Familien-Gesetz genannt wird, sieht unter anderem vor, dass der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat steigt. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder zugunsten der Familien. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen.

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