Parlaments-Gutachter äußern verfassungsrechtliche Zweifel am Atommoratorium der Regierung

Saarbrücken · Der Wissenschaftliche Dienst der Bundestages (WD) hält das Vorgehen der Bundesregierung in der Kernkraftfrage für verfassungsrechtlich zweifelhaft.

Saarbrücken. In einer am Donnerstag fertig gestellten vertraulichen Expertise, die der "Saarbrücker Zeitung" vorliegt, heißt es, sofern Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Beginn von einer "Aussetzung" der Laufzeitverlängerung oder einem "Moratorium" gesprochen habe, würde ein solcher Beschluss gegen dass Grundgesetz verstoßen.

"Eine Aussetzung der Geltung der Laufzeitverlängerung wäre verfassungsrechtlich nicht möglich", schreiben die Gutachter und führen Artikel 20 des Grundgesetzes an. Auch die von der Regierung beschlossene dreimonatige Stilllegung von sieben Alt-Kernkraftwerken steht laut dem Gutachten auf wackeliger Rechtsgrundlage.

Zwar sei die Maßnahme prinzipiell nach dem Atomgesetz zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben möglich; rechtlich sei jedoch "streitig", ob dafür neue Gefahren vorliegen müssten oder ob, wie nach dem Unglück in Japan, ein neuer Gefahrenverdacht ausreiche. In jedem Fall müsse jedoch eine Einzelfallprüfung für jedes Kraftwerk erfolgen, so die Experten. Diese hat bisher allerdings nicht stattgefunden. "Die Bundesregierung hat ihrer Entscheidung keine konkreten Anlageaspekte zugrunde gelegt", heißt es in einer Antwort des Umweltministeriums von Mittwoch auf Fragen der Grünen-Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl, die der Zeitung vorliegt.

Die WD-Gutachter bezweifeln in ihrem Gutachten auch die Begründung der Bundeskanzlerin, die Abschaltung sei "Ausdruck äußerster Vorsorge". Im Dezember 2010 erst, so die Gutachter unter direkter Bezugnahme auf diese Bemerkung der Kanzlerin, habe die Regierung die Laufzeiten auch der Altanlagen verlängert und damals "offensichtlich keine mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bestehende Gefahr" gesehen. Kotting-Uhl sagte der Zeitung: "Das Moratorium fußt auf windiger gesetzlicher Grundlage, damit es im Zweifel folgenlos bleiben kann." has

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