Kirchliche Akten zu Missbrauchsopfern Bischof Ackermann begrüßt Ende der Schweigepflicht

Bonn · Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, hat die Abschaffung des „Päpstlichen Geheimnisses“ bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten begrüßt. Die Instruktion von Papst Franziskus sei „der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen wurde“, sagte der Trierer Bischof.

 Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, der Trierer Bischof Stephan Ackermann   Foto: Weigel/dpa

Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, der Trierer Bischof Stephan Ackermann Foto: Weigel/dpa

Foto: dpa/Armin Weigel

Die Entscheidung ermögliche eine größere Transparenz und eine verbesserte Zusammenarbeit kirchlicher Institutionen mit den staatlichen Behörden.

Das „Päpstliche Geheimnis“ stellt die höchste Geheimhaltungsstufe im kirchlichen Recht dar. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Bislang werden vom „Päpstlichen Geheimnis“ vor allem Vorgänge bezüglich der Ernennung neuer Bischöfe sowie die juristischen Verfahren nach Anzeigen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen geschützt. Es besagt: Der entsprechende Vorgang darf niemandem, der nicht unmittelbar an dessen Entstehung oder weiterer Bearbeitung beteiligt ist, bekannt gemacht werden.

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