NPD soll staatliches Parteiengeld rasch gestrichen werden

Berlin (dpa) · Mitte Januar zeigt das Bundesverfassungsgericht der Politik einen Weg auf, wie rechtsextremistischen Parteien auch ohne Verbot das Handwerk gelegt werden kann: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Das soll jetzt schnell gehen, die nötige Mehrheit gilt als sicher.

Die große Koalition will noch vor der Bundestagswahl der rechtsextremen NPD den Geldhahn bei der Parteienfinanzierung aus Steuermitteln zudrehen.

Nach einem gemeinsamen Vorstoß aller Bundesländer hat Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ein Verfahren eingeleitet, mit dem der NPD der Zugriff auf staatliches Geld entzogen werden soll.

Eine Formulierungshilfe für die nötige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze habe er an die Spitzen der Regierungsfraktionen von Union und SPD geleitet, teilte de Maizière mit. Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Diese gilt als sicher.

Zuvor war zweimal ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsrecht gescheitert. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung war von den Karlsruher Richtern aber als ein möglicher Weg genannt worden. Die NPD hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung verloren und ist inzwischen in keinem Landesparlament mehr vertreten.

2016 hatte die seit Jahren klamme NPD nach einer aktuellen Übersicht des Bundestages etwa 1,14 Millionen Euro an Parteienfinanzierung aus den Staatskassen erhalten. Solche Mittel - früher oft Wahlkampfkostenerstattung genannt - stehen zugelassenen Parteien zu.

Einen Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen hatten bereits alle 16 Bundesländer einstimmig gefordert. Auch aus dem Bundestag kamen positive Signale für die Länderinitiative. Kürzlich hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihr Fraktionsgelder gestrichen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen jedoch auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ hin wie den Entzug der Parteienfinanzierung.

Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.

Innenminister de Maizière sagte, eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei „ein Zustand, der nur schwer erträglich ist“. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts habe bei der Verkündung des Urteils im NPD-Verbotsverfahren Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet. Sein Haus habe in enger Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und Finanzministerium geprüft, wie diese Spielräume genutzt werden können.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas dringt auf ein rasches Ende der Parteienfinanzierung für die NPD. „Entsprechende Möglichkeiten haben wir sehr sorgfältig geprüft; das ist in dieser Legislaturperiode machbar“, teilte der SPD-Politiker mit. Steuermittel für die NPD seien eine „staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich bin zuversichtlich, dass wir in der Koalition noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Regelung verabschieden können.“ Für jeden Demokraten sei es unerträglich, wenn staatliche Gelder dazu beitragen würden, „dass solche Parteien in unsere Parlamente einziehen können“.

Die Grünen erklärten, die Hürden seien sehr hoch, und die Legislaturperiode biete nicht mehr viel Zeit: „Eine kritische Prüfung ist aber dringend notwendig, da es sich um eine grundlegende Verfassungsänderung handelt.“ Es stellten sich grundlegende Fragen, wie ein solches Vorgehen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien in Einklang zu bringen sei.

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