Neuer Bußgeldkatalog ab 9. November Teilweise doppelt so teuer: Was Autofahrer für Rasen und Falschparken jetzt zahlen

Service | Saarbrücken · Raser und Falschparker müssen vom 9. November an tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor – auch im Saarland. Eine Übersicht über alle Neuerungen.

Neuer Bußgeldkatalog ab 9. November: So teuer wird Rasen und Falschparken
Foto: dpa/Arne Dedert

Nur noch wenige Tage, bis der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt: Ab dem 9. November gelten die erst nach langem Ringen verabschiedeten neuen Regeln, die unter anderem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen sollen. Wer ab dann bei Vergehen ertappt wird, muss deutlich höhere Bußgelder zahlen.

Teures Falschparken

Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies künftig teurer als bislang zu stehen. Für das Falschparken sind ebenso wie für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen bis zu 110 Euro möglich – bislang waren es 15 Euro. Dass man lieber das Knöllchen riskiert, als richtig zu parken, sollte künftig der Vergangenheit angehören.

Wer sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz stellt, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen. Ebenso hoch ist das Bußgeld beim unerlaubten Parken auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge reserviert sind. Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen gibt es nach Angaben des Verkehrsministeriums eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.

Gibt es Punkte fürs Falschparken?

Bei schwereren Verstößen werden Punkte in Flensburg eingetragen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Auch im Fall einer Sachbeschädigung droht ein Punkt. Wer sein Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parkt, bekommt ebenfalls einen Eintrag.

Rettungsgasse

In den vergangenen Jahren wurde es schon mehrfach angemahnt. Nun wird das Bußgeld höher, wenn unerlaubt die eigentlich für Einsatzkräfte reservierte Rettungsgasse genutzt oder keine Notfallspur gebildet wird. Künftig muss man sich bei einem solchen Vergehen auf Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro einstellen und außerdem einen Monat Fahrverbot. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten.

Raser müssen deutlich mehr zahlen

In der ursprünglichen Fassung zur Änderung des Bußgeldkatalogs, deren Vollzug wegen eines Formfehlers im vergangenen Jahr aber ausgesetzt wurde, waren ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 31 km/h außerorts noch Fahrverbote vorgesehen. Diese gibt es in der kommenden Fassung des Bußgeldkatalogs aber nicht - stattdessen werden die Bußgelder erhöht.

Innerorts gilt künftig für Pkw, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden. Bei 16 bis 20 km/h sind es 70 statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15.

Auch außerorts werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h von 70 auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho sind es 60 statt 30 Euro und wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 beziehungsweise 20 Euro rechnen, bislang sind es 20 und 10 Euro.

Ab wann gelten die neuen Bußgelder?

Die Verordnung wurde mittlerweile im Bundesgesetzblatt verkündet. In Kraft tritt sie nun am 9. November.

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