Mutmaßlicher Islamist Sami A. muss nicht zurückgeholt werden
Münster · Der mutmaßliche tunesische Islamist Sami A. muss trotz rechtswidriger Abschiebung nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Das Gericht wies seine Beschwerde gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
13.06.2019
, 20:25 Uhr
Mit der Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin, in der zugesichert worden war, Sami A. nicht zu foltern, entfalle das Abschiebungsverbot.