Musterfeststellungsklage gegen VW Gute Karten für Diesel-Fahrer

Erstmals beschäftigen sich deutsche Richter im Rahmen einer Musterfeststellungsklage mit möglichen Schadenersatzansprüchen gegen den VW-Konzern. Lange Zeit haben Verbraucherschützer dafür gekämpft, dass Konsumenten gemeinsam gegen große Unternehmen vorgehen und sich dazu von einem Interessenverband vertreten lassen können.

Musterfeststellungsklage gegen VW: Gute Karten für Diesel-Fahrer
Foto: SZ/Robby Lorenz

Immerhin weit mehr als 400 000 Personen haben sich ins Klageregister eingetragen. Eine unerwartet hohe Zahl.

Im Gegenzug sorgt das Ganze nun allerdings auch für riesige Erwartungen. Dabei hat bereits der Prozessauftakt gezeigt, dass sich potenziell Geschädigte in Geduld üben müssen. Wegen der komplexen Materie könnte sich das Verfahren über Jahre hinziehen. Anders als bei vergleichbaren Prozessen etwa in den USA würden die Richter in Deutschland auch „nur“ feststellen, ob grundsätzlich Schadensersatzanspruch besteht. Danach müssen Geschädigte ihre Ansprüche noch individuell durchsetzen. Trotzdem haben sie ziemlich gute Karten. Schließlich war es kein Geringerer als VW-Chef Herbert Diess, der im Zusammenhang mit den manipulierten Abgaswerten von „Betrug“ gesprochen hatte. Wenn schon der VW-Chef öffentlich eine Schuld seines Unternehmens einräumt, warum sollte das Oberlandesgericht Braunschweig am Ende anders darüber denken?

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