Ministerpräsidentenkonferenz Keine Einigung bei Rundfunkgebühren

Berlin · Monatelang gab es ein Hickhack zwischen Bund und Ländern um die Kosten, die Flüchtlinge verursachen. Nun haben sich beide Seiten geeinigt. Streit gibt es nach wie vor um die Rundfunkgebühren.

 Die 16 Länderchefs trafen sich gestern in Berlin. Hier die Ministerpräsidenten von Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Volker Bouffier, Armin Laschet, und Winfried Kretschmann (v.li.).

Die 16 Länderchefs trafen sich gestern in Berlin. Hier die Ministerpräsidenten von Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Volker Bouffier, Armin Laschet, und Winfried Kretschmann (v.li.).

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Bei den Flüchtlingskosten wird der Bund die Länder auch in den kommenden beiden Jahren weiter unterstützen. Nach den Worten des saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU) wird der Bund sich im kommenden Jahr mit 3,35 Milliarden Euro beteiligen, 2021 dann mit 3,15 Milliarden. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und Vertreter des Bundes am Donnerstag in Berlin nach monatelangem Streit verständigt. Derzeit gibt der Bund 4,7 Milliarden Euro.

„Das ist, glaube ich, ein Kompromiss, der beide Seiten in die Verantwortung nimmt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Länder hätten damit noch einiges zu schultern. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat, sagte: „Das ist ein sehr großer Erfolg.“ Die Länder hätten bis vor kurzem keine Sicherheit gehabt, wie es in den nächsten Jahren weitergehe. Ende 2019 wären eigentlich mehrere Regelungen der Kostenübernahme für Flüchtlinge ausgelaufen: die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge.

Hamburgs Bürgermeister Tschentscher sagte, der Bund werde die Kosten der Unterkunft in Höhe von 1,8 Milliarden Euro stemmen. Hinzu kämen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 350 Millionen Euro. Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling für diesen Zeitraum pro Monat 670 Euro, was sich laut Tschentscher auf Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro summieren dürfte. Hinzu kommt eine Pauschale von 700 Millionen Euro für 2020 und von 500 Millionen Euro für 2021.

Falls die vorgesehenen Mittel für die Kosten der Unterkunft oder für die Unterstützung während des Asylverfahrens nicht ausgeschöpft werden, habe der Bund in Aussicht gestellt, das Geld den Ländern trotzdem zur Integration zur Verfügung zu stellen.

Unsicherheit herrscht weiter über die Zukunft des Rundfunkbeitrags. Zwar sind sich die Bundesländer weitgehend einig: Die Höhe des Betrags – zurzeit sind es 17,50 Euro im Monat – soll sich schon bald an der Teuerungsrate in Deutschland orientieren. In den Einzelheiten bestehen aber noch Differenzen. Die jetzige Beitragshöhe gilt bis Ende 2020. Die Ministerpräsidenten der Länder seien sich im Grundsatz über ein sogenanntes Index-Modell einig, die Modalitäten seien „nicht abschließend entschieden“, sagte Tschentscher.

Die Ministerpräsidenten beschlossen aber bereits die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen, wie der saarländische Regierungschef Hans (CDU) als Co-Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sagte. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Menschen mit einer Zweitwohnung nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen. 

Beim Klimaschutz wollen die Länder ihre Anstrengungen verstärken. Sie sprachen sich zudem für einen „Schulterschluss“ mit dem Bund aus, wie der saarländische Ministerpräsident Hans sagte. Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssten Forschung und Innovation zentrale Elemente sein. Die Länder wollten außerdem eine Reform des Umlage- und Abgabensystems im Bereich der CO2-Bepreisung angehen.

Bund und Länder riefen am Donnerstag zudem eine neue Kommission zum Schutz jüdischen Lebens ins Leben. Das Gremium soll unter anderem Empfehlungen zum Kampf gegen Antisemitismus geben und dem Informationsaustausch von Bund und Ländern über ihre entsprechenden Schritte dienen.

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