Gesetz tritt in Kraft Masernimpfung wird ab Sonntag zur Pflicht

Berlin · Von diesem Sonntag an  gilt eine Impfpflicht gegen Masern. Eltern müssen künftig vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind.

Kinder, die nicht geimpft werden, können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besuchen gilt eine Nachweisfrist bis 31. Juli 2021. Der verpflichtende Impfschutz soll auch für Lehrer und Betreuer gelten sowie für das Personal in medizinischen Einrichtungen. Außerdem müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung wie etwa einem Kinderheim betreut werden, den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind. „Mit dem Gesetz wollen wir insbesondere die Schwächsten der Gesellschaft, nämlich Kinder, vor unnötigen Infektionen schützen“, hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Gesetz begründet. Eltern, die eine Impfung ihrer Kinder verweigern, müssen mit Bußgeldern bis zu 2500 Euro rechnen.

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