Maas plant Auskunftspflicht für Mütter über leiblichen Vater

Berlin (dpa) · Wenn der rechtliche Vater eines Kindes nicht der biologische Vater ist, gibt es oft Probleme. Auch juristischer Art. Bald soll die Mutter Auskunft geben müssen.

Mütter von sogenannten Kuckuckskindern sollen nach Plänen des Justizministeriums künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete.

Ziel sei mehr Rechtssicherheit bei Regressforderungen der Scheinväter, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte die Pläne. Es sei sicherlich schwer, solch komplizierte familiäre Fälle rechtlich zu regeln, sagte sie bei einer Wahlkampfveranstaltung in Neubrandenburg. „Aber es darf jetzt auch keine Rechtslücken geben, und deshalb ist es gut und richtig, dass Herr Maas einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.“

In dem Entwurf, der dem „Bild“-Bericht zufolge am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, heißt es wörtlich: „Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat.“

Allerdings gilt diese Auskunftspflicht nicht, wenn „schwerwiegende Gründe“ dagegen sprechen. Ob in Ausnahmefällen das Persönlichkeitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde, muss vor Gericht geklärt werden.

Das Justizministerium reagiert mit der Regelung auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 und ein Urteil des Bundesgerichtshofs 2011. Bei Zweifeln an der Vaterschaft müssen die sogenannten Scheinväter innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft anfechten, um Unterhaltskosten zurückzufordern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort