Bayerisches Verwaltungsgericht Lesbische Frauen aus Uganda: Kein Asyl-Präzedenzfall

München/Kampala · Die von Interessenvertretern erhoffte Präzedenzentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu lesbischen Frauen aus Uganda wird es vorerst nicht geben. Das Verfahren wurde am Montag in München für erledigt erklärt, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Klägerin als Flüchtling anerkennen will.

Diese Entscheidung sei aber nur ein Einzelfall, sagte BAMF-Vertreter Karl Andreas Dihlmann. In gut 30 Ländern Afrikas sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten, darunter auch in Uganda. Die 41-Jährige ist seit 2012 in Deutschland und kämpft seitdem um ihre Anerkennung als Flüchtling. Seit einem Jahr hat sie eine Freundin. In Uganda seien Menschen mit homosexueller Veranlagung nicht erwünscht, hatte sie vor Gericht erklärt.

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