Landgericht Berlin lehnt Eilantrag gegen AfD-Ausschluss ab Kalbitz’ Rauswurf hat Bestand

Berlin/Potsdam · Das Landgericht Berlin lehnt einen Eilantrag gegen den Ausschluss aus der AfD ab.

 Der ehemalige AfD-Landeschef von Brandenburg, Andreas Kalbitz, unterlag vor dem Landgericht Berlin.

Der ehemalige AfD-Landeschef von Brandenburg, Andreas Kalbitz, unterlag vor dem Landgericht Berlin.

Foto: dpa/Soeren Stache

Das Landgericht Berlin hat den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD abgelehnt. Damit hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft durch das AfD-Bundesschiedsgericht Bestand. Kalbitz hatte vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um bis zur Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren Parteimitglied zu bleiben.

Dies sei aber nicht erforderlich, weil es nicht hinreichend wahrscheinlich sei, dass das Urteil des Bundesschiedsgerichts der AfD in einem Hauptsacheverfahren keinen Bestand habe, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil.

Kalbitz äußerte sich nach dem Urteil zunächst nicht. Der AfD-Chef Jörg Meuthen zeigte sich dagegen erleichtert: Die Entscheidung sei „eine weitere unmissverständliche Bestätigung unserer Rechtsposition“.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 frühere Mitgliedschaften in der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe.

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