Wegen Fomulierung Kritik an Kompromiss bei Kinderrechten

Berlin · Oppositionspolitiker und Kinderschutzorganisationen haben die Einigung von Union und SPD zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich begrüßt. Als deutlich zu schwach kritisierten Grüne, Linke und Organisationen wie Unicef, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk aber die konkrete Formulierung für die geplante Verfassungsänderung.

 Symbolbild.

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Foto: obs/Christoph Wehrer

Ob das Vorhaben bis zur Bundestagswahl abgeschlossen werden kann, ist offen, denn Union und SPD brauchen dafür Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und -rat – also auch Oppositionsstimmen.

Am Montagabend war bekannt geworden, dass sich die Koalition auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geeinigt hat. Demnach soll die Formulierung lauten: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Die Koalitionsfraktionen hatten sich monatelang nicht über eine Formulierung verständigen können. Die Mehrheitsfindung dürfte nun ebenso schwierig werden. Die FDP hatte wie auch Unionspolitiker Befürchtungen vor zu viel staatlichem Eingriff in die Familien geäußert. Die AfD lehnt eine Gesetzänderung ab. Aus Sicht von Linken und Grünen ist der Kompromiss zu schwach. Auch das Aktionsbündnis Kinderrechte forderte die Formulierung „vorrangig“ statt „angemessen“.

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