Bei leichten Beschwerden Krankschreibung vorerst doch noch telefonisch möglich

Berlin/Saarbrücken · (epd/dpa/red). Ärzte sollen Arbeitnehmer bei leichten Atemwegsbeschwerden doch weiter telefonisch krankschreiben dürfen. Diese Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie soll bis zum 4. Mai verlängert werden und rückwirkend zum Montag gelten, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen in Berlin mit.

„Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann“, erklärte der Gemeinsame Bundesausschuss. Ärzte könnten im Vorgriff auf die Entscheidung des Ausschusses die Arbeitsunfähigkeit für maximal eine Woche bescheinigen. Die Krankschreibung könne einmal verlängert werden. Zuvor hatte es von Ärzteverbänden massive Kritik am geplanten Auslaufen der Sonderregelung gegeben. Die Entscheidung habe bei Ärzten, „aber auch bei vielen anderen patientennahen Akteuren“, für blankes Entsetzen gesorgt, sagte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, am Montag. „Es kann nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten wird und andererseits Patienten mit Infekten jetzt wieder die Praxen aufsuchen.“

Auch der saarländische Hausärzteverband hatte Unverständnis für das Aus der Sonderregelung gezeigt: Neben Tests, Hygiene und Distanzmaßnahmen habe sich die Vermeidung unnötiger persönlicher Arzt-Patienten-Kontakte als probates Mittel gezeigt, die Corona-Infektionsketten zu unterbrechen, und dazu gehöre eben auch die telefonische Krankschreibung, teilte der Verband mit

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